Waffensachkunde Bewachungsgewerbe

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Waffensachkunde für Bewachungsunternehmer und ihr Bewachungspersonal (Berufswaffenträger)

Staatlich anerkannte Sachkunde nach § 7 Waffengesetz / §1 bis §3 AWaffV für Berufswaffenträger, Sicherheitsmitarbeiter und Waffenscheinanwärter zum führen von Schusswaffen im gewerblichen Sicherheitsdienst. In unserem viertägigen Lehrgang erwerben Sie alle notwendigen theoretischen und praktischen Kenntnisse für den sicheren, verantwortungsvollen und gesetzeskonformen Umgang mit Schusswaffen im beruflichen Einsatz.

Wir vermitteln Ihnen verständlich und praxisnah die relevanten Inhalte des Waffengesetzes (WaffG), der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) sowie wichtige Grundlagen aus Strafrecht und Zivilrecht, insbesondere zu Notwehr, Notstand und den rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von Waffen im Sicherheitsgewerbe.

Im praktischen Ausbildungsteil erlernen Sie die sichere Handhabung von Kurz- und Langwaffen, Grundlagen der Waffentechnik, Waffen- und Munitionskunde sowie die gesetzlichen Vorschriften zum Umgang mit Schusswaffen und Munition im beruflichen Umfeld.

Die erfolgreich abgelegte Prüfung ist bundesweit uneingeschränkt gültig und erfüllt die gesetzlichen Anforderungen für Berufswaffenträger im Bewachungsgewerbe.
 



Kurszeiten

Dauer:

4 Tage

Tag 1:08:30 - 17:00 Uhr 
Tag 2:08:30 - 17:00 Uhr 
Tag 3:08:30 - 17:00 Uhr  
Tag 4:08:30 - 16:00 Uhr
inkl. schriftliche Prüfung (90 Minuten)
Kosten:

390,00 €

(pro Person, inkl.Lehrunterlagen)


Termine

April 202621. - 24.04.2026
Mai 202604. - 07.05.2026
Oktober 202613. - 16.10.2026

Für eine Gruppe mit mindestens 10 Personen bieten wir auch separate Seminartermine an.


Voraussetzung und Buchung

  • Alter: 18 Jahre
  • Gültiger Lichtbildausweis
  • Anmeldeschluss bis 14 Tage vor Seminar-Beginn

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Wichtig: Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung Ihren vollständigen Namen, Adresse, Telefonnummer und Geburtsdatum mit an.


Fragenkatalog Sachkundeprüfung gemäß § 7 WaffG:

  Fragenkatalog Sachkunde BVA  


Wichtiger Hinweis zur Abgrenzung § 34a GewO
Die Sachkunde nach § 7 WaffG stellt eine zusätzliche waffenrechtliche Qualifikation dar. Sie ersetzt nicht die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO (Bewachungsgewerbe).
Die § 34a GewO ist eine eigenständige gewerberechtliche Voraussetzung und nicht Bestandteil dieses Lehrgangs.

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